AGB
- Firma
- Die Planbar
- Inhaber
- Philipp Baumgartner
- Sitz
- Unterhöglham 9, 4741 Wendling
- UID
- ATU 75534012
- Schauraum
- Marktplatz 24, 4720 Neumarkt im Hausruck
- Stand
- August 2026
1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Die Planbar (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) im Rahmen des stationären Einrichtungsfachhandels sowie der Einrichtungsplanung.
- Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags, einer Auftragsbestätigung oder durch die Annahme eines Angebots erklärt sich der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) mit diesen AGB einverstanden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote (Kostenvoranschläge, Planungsentwürfe) sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Kaufvertrags zustande.
- Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3 Urheberrecht und Planungsleistungen
- Pläne, Skizzen, Zeichnungen, 3D-Visualisierungen und sonstige Unterlagen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Beratung und Planung erstellt werden, bleiben das geistige Eigentum des Auftragnehmers.
- Jede Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte – auch nur auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzustellen.
4 Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.
- Montagekosten, Lieferkosten sowie bauseitige Zusatzarbeiten (z.B. Elektro- oder Installationsanschlüsse) sind, sofern nicht explizit im Angebot als inklusive ausgewiesen, gesondert zu vergüten.
- Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig. Erst nach Erhalt dieser Anzahlung wird der Auftrag zur Produktion bzw. Bestellung beim Vorlieferanten freigegeben. Der Restbetrag ist prompt nach Lieferung/Montage und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (für Verbraucher 4 % p.a., für Unternehmer 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a.).
5 Lieferung, Montage und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Termin. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.B. Lieferverzug von Vorlieferanten, höhere Gewalt), verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden bei Montage: Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin der Montageort frei zugänglich, besenrein, beheizt und ausreichend beleuchtet ist. Bauseitige Anschlüsse (Strom, Wasser, Abfluss) müssen fachgerecht vorbereitet sein. Unsere Monteure sind nicht berechtigt, Arbeiten durchzuführen, die über den vereinbarten Montageumfang hinausgehen (insbesondere keine Elektro- und Sanitärinstallationen am Hausnetz).
- Der Kunde hat bei der Montage anwesend zu sein oder eine bevollmächtigte Person zu benennen, um die ordnungsgemäße Übernahme der Ware und Montage mittels Montageprotokoll zu bestätigen.
6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte und/oder montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag (inklusive Zinsen und Nebenkosten) im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
7 Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühr
- Da die Verträge im stationären Handel abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für den Kunden.
- Stimmt der Auftragnehmer ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden einer Vertragsaufhebung (Stornierung) zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr als Schadenersatz zu verlangen.
- Bei Sonderanfertigungen (z.B. maßgefertigte Möbel, individuell geplante Küchen), deren Produktion bereits begonnen hat oder die nicht anderweitig verwertbar sind, ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen bzw. wird der volle Vertragspreis fällig.
8 Rücktritt bei Haustürgeschäften (wichtiger gesetzlicher Sonderfall)
Wurde der Vertrag ausnahmsweise außerhalb unserer Geschäftsräume (z.B. direkt beim Kunden zu Hause im Zuge eines Aufmaß-Termins) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem KSchG / FAGG zu. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Ware. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch ausdrücklich nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßmöbel).
9 Gewährleistung und Toleranzen
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (2 Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen).
- Naturprodukt-Toleranzen: Holz, Leder, Stein und Textilien sind Naturprodukte. Geringfügige, handelsübliche Abweichungen in Struktur, Farbe, Maserung oder kleinere Unregelmäßigkeiten stellen keinen Mangel dar und sind vom Kunden hinzunehmen, soweit sie die Funktion der Ware nicht beeinträchtigen.
- Sichtbare Mängel sind vom Kunden idealerweise direkt bei der Übergabe auf dem Montage- oder Lieferschein zu vermerken.
10 Schadenersatz und Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) ist ausgeschlossen.
- Für Schäden, die durch ungeeignete Wandbeschaffenheit bei Wandmontagen entstehen, haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn die Untauglichkeit der Wand für die Monteure vor der Montage offensichtlich erkennbar war und kein entsprechender Warnhinweis an den Kunden erfolgte.
11 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers).